Versicherungen

Für Personen- und/oder Sachschäden von Dritten ist eine Haftpflichtversicherung mit einem Deckungsumfang von 6 Millionen € pauschal für den Einzelfall abgeschlossen.

Für die Schiffe besteht eine Yacht-Kaskoversicherung, die alle Schäden am Schiff mit Ausrüstung (nicht Verlust oder Diebstahl) abdeckt, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind. Da der Charterer/Skipper nach unserem Chartervertrag nicht für Folgeschäden (wie Charterausfall) haftet, sind damit eigentlich alle Risiken abgedeckt. Es bleibt nur der Selbstbehalt der Kaskoversicherung in Höhe von 2.000 € bzw. 2500 je nach Revier, die der Charterer als Kaution zu hinterlegen hat.

Kautionsabgeltung

Die Kaution kann durch eine Kautionsabgeltung abgegolten werden, die mit der Charter vereinbart wird. Die Kaution ermäßigt sich dann auf 300 €; gleichzeitig ist der Charterer eingeschlossen in die Skipper- haftpflichtversicherung, die im Rahmen der Haftpflichtversicherung (s.o.) für unsere Eigner besteht. Damit sind Haftungsansprüche für Personenschäden (keine Sachschäden) von Crewmitgliedern gegenüber dem Skipper oder auch unter-einander im Zusammenhang mit der Schiffsführung gedeckt.

 

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